27-jähriger Feuerwehrmann rettet Nachbarin aus verrauchter Wohnung
Am späten Donnerstagabend des 19.02.2015, gegen 21.55 Uhr, kam es zu einem Küchenbrand in einem Mehrfamilienhaus an der Hüttenstraße im Erkrather Ortsteil Hochdahl (Nordrhein-Westfalen).
Zu dieser Zeit wurde ein 27-jähriger Hausbewohner, beruflich Beamter der Feuerwehr in Düsseldorf, aufmerksam auf das laute Geräusch eines ausgelösten Rauchmelders in der Wohnung einer 77-Jährigen Nachbarin.
Als die Seniorin auf lautes Klopfen und wiederholtes Klingeln des aufmerksamen Zeugen an der Wohnungstüre nicht reagierte, verschaffte sich der Hochdahler gewaltsam Zugang zur Wohnung seiner Nachbarin.
In der allgemein verrauchten Wohnung fand der Mann eine stark qualmende Mikrowelle in der Küche. Kurzentschlossen trug der 27-Jährige das defekte Küchengerät in den Garten der Erdgeschosswohnung.
Anschließend suchte und fand er die schlafende 77-Jährige im bereits ebenfalls verrauchten Schlafzimmer der Wohnung. Der Retter trug die nicht ansprechbare Rentnerin aus der Wohnung und übergab sie an den alarmierten und schnell eintreffenden Rettungsdienst der Feuerwehr Erkrath.
Feuerwehrmann und Nachbarin müssen mit Rauchvergiftung ins Krankenhaus
Der eingesetzte Notarzt attestierte sowohl der 77-jährigen Seniorin, als auch ihrem 27-jährigen Retter eine Rauchgasvergiftung. Beide wurden deshalb mit einem Rettungswagen, zur weiteren ärztlichen Behandlung und Beobachtung, der Uni-Klinik Düsseldorf zugeführt.
Die Erkrather Feuerwehr lüftete die verrauchte Wohnung. Löscharbeiten waren nicht mehr erforderlich. Die weitere Sicherung der Wohnung übernahm eine Angehörige der 77-jährigen Hochdahlerin.
Polizei vermutet Ursache des Brandes in einem technischen Defekt
Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen war mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein technischer Defekt an der Mikrowelle Ursache für das Unglück. Der durch den Brand des Küchengerätes und an Teilen der Küchenmöbel, aber auch durch Rauch und Ruß in der gesamten Wohnung entstandene Sachschaden, beläuft sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 5.000,- Euro. Gebäudeschaden entstand nicht.
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