Ab 2013 neue GEZ-Gebühren – auch für die Feuerwehr
Mit dem 15. Rundfunksbeitragsstaatsvertrag ergeben sich auch neue Verhältnisse für die Feuerwehren. In der Vergangenheit kam es da häufig zu Problemen.
So geschehen in Rietschen (SN): Weil in den Gerätehäusern der Ortswehren Fernseher für Schulungsvideos standen, musste die Gemeinde 19 300 Euro GEZ-Gebühren nachzahlen, obwohl gar kein Antennenanschluss bestand. Nach der alten Regelung musste jedes empfangsfähige Gerät einzeln angemeldet sein.
Ab 2013 ist das dann wohl Geschichte. Die GEZ will nun Pauschalgebühren erheben. Dabei zählen alle Feuerwehren als Betriebsstätte, die jedoch als privilegiert gelten. Das heißt, die Feuerwehr muss maximal einen Rundfunkbeitrag für ihre Betriebsstätte entrichten. Außerdem wird nur etwa ein Drittel der Gebühr fällig.
Quellen: Thüringer Feuerwehrverband und Lausitzer Rundschau
Da fällt mir immer wieder folgender Spruch ein:
Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Empfang-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.