Mit dem 15. Rundfunksbeitragsstaatsvertrag ergeben sich auch neue Verhältnisse für die Feuerwehren. In der Vergangenheit kam es da häufig zu Problemen.
Ab 2013 ist das dann wohl Geschichte. Die GEZ will nun Pauschalgebühren erheben. Dabei zählen alle Feuerwehren als Betriebsstätte, die jedoch als privilegiert gelten. Das heißt, die Feuerwehr muss maximal einen Rundfunkbeitrag für ihre Betriebsstätte entrichten. Außerdem wird nur etwa ein Drittel der Gebühr fällig.
Quellen: Thüringer Feuerwehrverband und Lausitzer Rundschau