Brand in Schneizlreuth mit 6 Toten: Tatverdächtiger festgenommen
Nach dem Brand eines Anwesens in Schneizlreuth am frühen Morgen des 23. Mai 2015 mit sechs Toten und acht Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Traunstein (Bayern) gegen den 46-jährigen Geschäftsführer einer Veranstaltungs-GmbH ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet.
Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Laufen hat antragsgemäß Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.
Die vom Tatverdächtigen geführte GmbH ist seit längerer Zeit Nutzerin eines denkmalgeschützten Anwesens in der Gemeinde Schneizlreuth. Im Rahmen einer Betriebsveranstaltung waren 47 Gäste aus dem Raum Niederbayern sowie sieben weitere Personen in der Nacht vom 22. auf den 23. Mai 2015 in dem Gebäude untergebracht. In den Morgenstunden brach aus bisher noch nicht eindeutig geklärten Gründen in dem Haus ein Brand aus. In der Folge fanden im Dachgeschoss sechs Männer den Tod. Sie wurden dort von dem Feuer überrascht und kamen durch schwerste Verbrennungen und Rauchgase zu Tode. Acht weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
Schlafstätten im Dachgeschoss nicht genehmigt
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen war die Ausweisung von Schlafstätten im Dachgeschoss nicht genehmigt und aus Gründen des Brandschutzes unzulässig. Dies soll dem Beschuldigten bekannt gewesen sein. Er soll 2009 gegenüber dem zuständigen Landratsamt erklärt haben, dass er auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für Gästebetten in der Niederlassung Schneizlreuth verzichte, weil es keine Möglichkeiten für die bauliche Veränderung bezüglich der Brandschutzverordnungen gebe. Der Beschuldigte soll dabei ausdrücklich auf die Beherbergung von Personen mit Übernachtungen in diesem Gebäude verzichtet haben.
Haftbefehl wegen Fluchtgefahr
Er musste daher nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit einem Brandausbruch und der Folge der Gefährdung von Menschenleben rechnen. Die Staatsanwaltschaft sieht den dringenden Verdacht der sechsfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in acht Fällen für gegeben. Sie hat den Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr beantragt, den der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Laufen erlassen und am 02.06.2015 dem Beschuldigten eröffnet hat. Er befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen. Sie wird weiterhin den Sachverhalt umfassend untersuchen und dabei auf alle denkbaren rechtlichen Fragen eingehen. Dabei sind sowohl die zur Entlastung als auch die zur Belastung dienenden Umstände aufzuklären. Im Hinblick auf die für den Beschuldigten geltende Unschuldsvermutung und die laufenden Ermittlungen werden keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden.
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