Das Global Harmonisierte System zur Gefahrgutkennzeichnung

ArtikelbildDie Grundlage für eine schnelle und optimale Bewältigung eines Einsatzes liegt in einer umfassenden Erkundung. Diese gestaltet sich vor allem in der Anfangsphase bei Einsätzen mit chemischen Stoffen und Verbindungen schwierig, da meist nur wenige Anhaltspunkte hinsichtlich des Gefahrenpotenziales gegeben sind. Meist gibt nur die Kennzeichnung des Fahrzeuges oder der Ladung Hinweise auf die Gefährlichkeit der Chemikalie.

Deswegen müssen Einsatzkräfte der Feuerwehr und andere Hilfsorganisationen diese Gefahrensymbole kennen und richtig deuten können. Hier spielt das Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eine entscheidende Rolle, welches seit dem Jahr 2009 in der gesamten Europäischen Union in Kraft getreten ist, eine Rolle. Im Rahmen dieser neuen Verordnung gab es eine Reihe von Veränderungen. Die wichtigsten fassen wir für euch in diesem Artikel kurz zusammen.

Neue Kennzeichnung

Die bisher verwendeten Gefahrensymbole der Europäischen Union werden durch die Umsetzung das Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien verschwinden und durch Neue ersetzt.

EU alt

GHS

 

Veränderung Gefahrenklassen

Die bereits aus der „alten“ Verordnung bekannten Gefahrengruppen (physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren)  bleiben bestehen. Es werden jedoch neue Gefahrenklassen, so gesehen Unterpunkte der Gefahrengruppe, ergänzt. Dadurch findet eine stärkere Gliederung der Gefahrengruppen statt und die „neuen“ Gefahren finden eine größere Beachtung als vorher. Nachfolgend eine Auflistung der einzelnen Gefahrengruppen und den dazu gehörigen Gefahrenklassen („neue“ Gefahren sind markiert):

physikalischen Gefahren:

  • Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse
  • Entzündbare Gase
  • Entzündbare Aerosole
  • Oxidierende Gase
  • Gase unter Druck
  • Entzündbare Flüssigkeiten
  • Entzündbare Feststoffe
  • Selbstzersetzende Stoffe und Gemische
  • Pyrophore Flüssigkeiten
  • Pyrophore Feststoffe
  • Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
  • In Berührung mit Wasser bilden sich entzündbare Gase
  • Oxidierende Flüssigkeiten
  • Oxidierende Feststoffe
  • Organische Peroxide
  • Korrosiv gegenüber Metallen

 

Gesundheitsgefahren:

  • Akute Toxizität
  • Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
  • Schwere Augenschädigung/Augenreizung
  • Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
  • Keimzellenmutagenität
  • Karzinogenität
  • Reproduktionstoxizität
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
  • Aspirationsgefahr

 

Umweltgefahren:

•Gewässergefährdend (akut oder chronisch)

•Ozonschicht schädigend (bisher nur in der Europäischen Union klassifiziert)

Zur stärkeren Differenzierung der Gefahr werden die Gefahrenklassen in unterschiedliche Kategorien (1-4 und A-G) eingeteilt, wobei mit sinkender Nummer bzw. abnehmender alphabetischer Ordnung die Gefahr zu nimmt. Folglich stehen 1 und A für das größte Gefahrenpotenzial.

 

Veränderung Einstufungskriterien

Im Zuge der Umstellung wurden einige Einstufungskriterien verschärft. Als Beispiel sind hier die deutlich niedrigeren Schwellenwerte bezüglich der akuten Toxizität (siehe unten) zu nennen, was zu einer Zunahme von giftigen und sehr giftigen Stoffen bzw. Stoffgemischen führt.

EU alt   GHS
Gesundheitsschädlich Akute Toxizität, Kat. 3
LD50 zwischen 200 und 2000 mg/kg LD50 zwischen 50 und 300 mg/kg
Implementierung Stand 2012

GRÜN – Implementier, GELB – in Vorbereitung, ROT – keine Aktivität, REST – keine Angabe

 

H&P – Sätze

Eine weitere Veränderung ist die Abschaffung der Risiko-  (R-Sätze) und der Sicherheitssätze (S-Sätze). Sie werden durch die Hazard Statements (dt. Gefahrenhinweis), bspw. „Giftig Bei Hautkontakt“, und die Precautionary Statements (dt. Sicherheitshinweis), z. B. „Behälter dicht verschlossen halten“, ersetzt.

Signalwort

Zusätzlich zu den neuen Gefahrensymbolen, werden jetzt auch zwei zusätzliche Signalworte („Gefahr“ und „Achtung“) eingeführt. Dadurch soll dem Nutzer eine grobe Auskunft über die potenzielle Gefahr des Produktes gegeben werden, wobei das Signalwort „Gefahr“ das höhere Gefährdungspotenzial ausdrückt, also Gefahrenkategorie (siehe oben) 1 bis 2 oder A und B.

In diesem Artikel haben wir euch einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen gegeben. Weitere Infos bekommt ihr auf unserer Internetseite (siehe unten).

feuerwehrwissen-kompakt.eu

Im Rahmen eines Studienprojektes (Titel: „Erarbeitung eines Ausbildungsmoduls für kommunale Freiwillige Feuerwehren zur Bewertung von Chemikalien nach dem GHS-System“) haben wir, Sebastian Arnold und Manuel Schwenker, eine Internetseite aufgebaut. Die Themenvielfalt auf dieser Webpräsenz wird in den nächsten Monaten immer weiter ausgebaut. Damit dies funktioniert, suchen wir weitere Autoren – gerne auch für Gastartikel oder zur Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten. Die einzige Voraussetzung ist die Beherrschung des jeweiligen Themengebietes. Finden könnt Ihr die Internetseite unter folgendem Link: www.feuerwehrwissen-kompakt.eu. Selbstverständlich sind wir auch bei Facebook und Twitter vertreten, hier findet ihr auf Facebook oder Twitter

Der Autor

AutorenbildSebastian Arnold studiert Gefahrenabwehr an einer Hochschule in Hamburg. Er ist seit vielen Jahren im aktiven Einsatzdienst tätig und interessiert sich speziell für die Themenbereiche Atemschutz, CBRN und Ausbildung im Feuerwehrdienst. Deswegen absolvierte er sein Praxissemester an der Feuerwehrakademie Hamburg und war dort im Rahmen der Ausbildung aktiv.

 

 

3 Kommentare zu Das Global Harmonisierte System zur Gefahrgutkennzeichnung

  1. Die GHS-Symbole gibt es auf der handlichen Plastikkarte beim Bundesamt für Arbeitsschutz. Für umme und im Zehnerpack. Gut um es für Feuerwehren zu bestellen.
    http://www.baua.de/de/Publikationen/Faltblaetter/GHS-Memocard.html;jsessionid=8E47EFD3091E43965240C3002EA3CFD9.1_cid389

  2. Wenn da ein Studienprojekt dahinter steckt, sollte dann nicht wenigstens die Überschrift stimmen?

    Das GHS-System ist eine Gefahrstoffkennzeichnung, in Deutschland über das ChemG bzw. die GefStoffV gesetzlich geregelt.

    Gefahrgut wird das ganze erst, wenn es transportiert. Dort gelten die Kennzeichnungsbestimmungen nach ADR, die mit GHS bzw. Reach nichts, aber auch gar nichts zu tun haben.

    http://www.bradycms.com/CMS400BradyEurope/uploadedImages/standalone/Software/MarkWare/hazardous_labels.jpg

  3. @joju

    Ich denke mal ein Tippfehler ist Schuld für die fehlerhafte Überschrift in diesem Artikel, da sie auf ihrer Seite immer den Begriff Gefahrstoff verwenden. Außerdem verweisen sie bei Gefahrgut sogar extra auf die Richtlinien nach ADR, siehe gelben Kasten http://feuerwehrwissen-kompakt.eu/neue-symbolik/ .

    Übrigens ist deine Aussage nicht ganz richtig, da zwar die Transportverpackung nach ADR gekennzeichnet wird, aber die Endverpackung (siehe z. B. Spraydosen) nach GHS bzw. richtig nach der CLP – Verordnung.

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