Der Notfallsanitäter kommt – was ändert sich jetzt in der deutschen Notfallrettung?
Am heutigen Tag haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, das den Rettungsdienst in Deutschland maßgeblich verändern wird. Ab 2014 erhalten die Retter-Kollegen ein neues Berufsbild: Den Notfallsanitäter. Feuerwehrleben. de hatte bereits hier über den Erstentwurf berichtet.
Was ändert sich nun für die Mitarbeiter im Rettungsdienst?
Zunächst einmal wurde die Ausbildung deutlich verändert. Sie dauert nun drei, anstatt wie vorher zwei Jahre und ist als Blockunterricht gegliedert – also Berufsschule, Krankenhaus und Rettungswache im Wechsel und wird dann auch vergütet. Bisher musste die Ausbildung meist aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Kosten der Ausbildung sollen nun größtenteils die Krankenkassen tragen, da eine bessere Notfallrettung auch die darauf folgenden, meist erheblich höheren, Krankenhauskosten senkt.
Warum ist der Notfallsanitäter wichtig?
Die Änderungen wurden nötig, da das 1989 verabschiedete Rettungsassistentengesetz mittlerweile in die Jahre gekommen ist. Viele Kompetenzen in der Notfallrettung waren dort nur sehr schwammig formuliert und bildeten oft eine rechtliche Grauzone. Diese wurden jetzt, teilweise gegen den Widerstand von Ärzteverbänden, genau geregelt und gehen über die bisherigen Anforderungen an Rettungsdienstpersonal weit hinaus, um den Herausforderungen einer zeitgemäßen Patientenversorgung gewachsen zu sein.
Im Rettungsdienst wurden 2008/2009 bundesweit jährlich rund 14,2 Millionen Einsätze durchgeführt, davon über 8,9 Millionen ohne Notarzt. An einem mittleren Werktag gehen deutschlandweit rund 35.000 rettungsdienstliche Notrufe in den Rettungsleitstellen ein. Das sind 16,7% mehr als noch 2004/2005. Zusammen mit einem Notarztmangel, vor allem im ländlichen Gebiet, sowie Neuerungen in der Notfallmedizin bedeutet dies gesteigerte Anforderungen an Rettungskräfte. Daher ist auch die längere Ausbildungszeit nötig geworden.
Wie lauten die neuen Zugangsvoraussetzungen?
Die Zugangsvoraussetzungen zur Berufsausbildung wurden an diese Anforderungen angepasst. Zukünftig ist mindestens ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung nötig. Die Altersgrenze für die Ausbildung hingegen wurde aufgehoben. Das soll unter anderem verhindern, dass Praktikanten ausschließlich als Fahrer eingesetzt werden, sobald sie 18 Jahre alt sind und einen Führerschein besitzen. Die Berufsbezeichnung hat sich ebenfalls geändert, da die meisten Menschen mit dem Begriff Rettungsassistent bis heute nichts anfangen können. Der Notfallsanitäter, so erhofft man sich, soll, so wie der Notarzt, besser bekannt werden. Genauso wie beim Rettungsassistenten wurde auch das Tragen der Berufsbezeichnung ohne Erlaubnis unter Strafe gestellt und zählt als Ordnungswidrigkeit.
Was passiert mit den jetzigen Rettungsassistenten?
Geregelt wurde auch die Übernahme für Rettungsassistenten. Anders als 1989, als jeder Rettungssanitäter, der 1600 Stunden an Schichten nachweisen konnte, automatisch Rettungsassistent wurde, besteht jetzt kein automatischer Namenswechsel. Jeder Rettungsassistent bleibt also weiterhin Rettungsassistent, es ändert sich an seinen Kompetenzen nichts.
Allerdings besteht für jeden Rettungsassistent die Möglichkeit, bis 2021 eine staatliche Ergänzungsprüfung ab zu legen, um zum Notfallsanitäter aufzusteigen. Die Zulassung zur Prüfung ist abhängig von der Berufserfahrung. Wer weniger als drei Jahre Rettungsassistent ist, benötigt 960 Stunden Fortbildung, bei 3-5 Jahren Berufserfahrung sind 480 Stunden vorgesehen, ab 5 Jahren Berufserfahrung muss nur die staatliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden.
Fazit
In meinen Augen ist das Gesetz längst überfällig gewesen. Es regelt endlich die Aufgaben am Einsatzort und sichert den Notfallsanitäter rechtlich ab. Bisher musste man in seltenen Fällen, wenn der Notarzt nicht verfügbar war, oft abwägen, eine Straftat zu begehen, um dem Patienten leitliniengerecht zu versorgen oder keine erweiterte Maßnahmen zu ergreifen und eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung zu riskieren.
Sehr gut finde ich es auch, dass auf eine automatische Übernahme alter Assistenten als Notfallsanitäter verzichtet wurde. Man verlernt viel, wenn man aus der Schule draußen ist und leider sind Fortbildungspflichten in Deutschland nicht einheitlich geregelt – manche Landesrettungsdienstgesetzte sehen sie nicht einmal vor. Der Wissensunterschied der Rettungsassistenten kann oft unterschiedlicher nicht sein. Hier besteht von Seiten der Länder Nachholbedarf, um in Zukunft eine einheitliche, qualitativ hochwertige, Patientenversorgung zu gewährleisten.
Lediglich die Finanzierung steht in meinen Augen noch auf tönernen Füßen. Hier hätte etwas detaillierter gearbeitet werden sollen. Auch eine Einbeziehung des Notfallsanitäters in das Heilpraktikergesetz wäre schön gewesen, geht aber vielen sicherlich zu weit. Ich sehe die Gesetzesänderung als Chance, die die Rettungsdienstkollegen ergreifen sollten, um auch in Zukunft im internationalen Vergleich hochwertige Arbeit zu leisten. Dafür gehe auch ich selbst gerne noch einmal 2-3 Monate in die Schule und danach zu Fortbildungen.
Über den Autor
Johann Bauer ist 1986 geboren und seit über vier Jahren im Münchener Rettungsdienst tätig. Er ist Ausbilder für Erste Hilfe, sowie AMLS und PHTLS-Provider (international anerkannte Rettungsdienstfortbildungen). Momentan belegt er den Ingenieursstudiengang Gefahrenabwehr (Hazard Control) in Hamburg.
Quellen:
-Mitteilung des Bundestages
-Deutscher Berufsverband Rettungsdienst (DBRD)
– Leistungen des Rettungsdienstes, Bundesanstalt für Straßenwesen vom 13.05.2011
Danke für Deinen Artikel Johann!
Einige Dinge möchte ich aber unbedingt von mir geben. Deine Schlussfolgerungen gehen mir nämlich etwas zu weit.
Zum ersten ist das NotSanG nun – nach dem Beschluss des Bundesrates – beschlossen. Die von Dir zum Teil angeführten Inhalte sind aber sehr interpretationsbedürftig. Zum Beispiel werden bestimmte Kompetenzen durch die ÄLRD “zugestanden”. Was das Gesetz aber nicht sagt: Unter welchen Umständen, nach welcher Schulung, mit welcher Zertifizierung ?
Das zuständige Gesundheitsministerium wird ermächtigt, Verordnungen zu erlassen, die weitere “Feinheiten” regeln. Mit anderen Worten, erst in den Verordnungen werden sich die vom NotSanG geschaffenen Möglichkeiten konkret ausgestalten. Ich gehe davon aus, dass die Fachgesellschaften auch diese Prozesse begleiten werden, und dort noch sehr viel Abstimmungsarbeit zu leisten ist. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die Vorbehalte der ärztlichen Standesorganisationen.
Last but not least: Deine Überschrift bzw. die Implikationen Deines Artikels gehen mir etwas weit, denn zunächst mal ändert sich im deutschen Rettungsdienst gar nichts. Interessant wird es erst, wenn durch eine Änderung der Landesrettungsdienstgesetze der NotSan als Qualifikation für die Besetzung der Rettungsmittel festgeschrieben wird.
Zudem bleibt auch abzuwarten, wie z.B. die Ausbildung der Feuerwehrbeamten hier eingebunden wird. Die AGBF hat z.B. deutlich gemacht, dass auch nichtakademisches Lehrpersonal, will heißen LRA, einen festen Platz in der Ausbildung bekommen sollten. Darüber hinaus muss geklärt werden, wie Beamte der BFen hier zu sehen sind. (Die brauchen keine Vergütung während der Ausbildung, weil sie ja in einem Beamtenverhältnis stehen und daher schon Geld bekommen.) Auch die doppelten Ausbildungsinhalte, z.B. Gefahren der Einsatzstelle, und deren Gewichtung bei B1+NotSan ist noch nicht ausgestaltet.
Zum Schluß eine Provokation: Was mich berufspolitisch sehr stört, und zwar von Anfang an, ist der Bezug auf eine Aufwertung des Berufsbildes RA. Denn es gab insbesondere in NRW bereits eine tolle Möglichkeit, mit dem Beruf des Rettungsassistenten ein ordentliches Gehalt zu verdienen und auch reichlich Weiterbildungs- und Aufstiegschancen zu haben. Dies verbunden mit Arbeitsplatzsicherheit auch bei körperlicher Beeinträchtigung in späteren Lebensjahren. Ich spreche von den Berufsfeuerwehrbeamten. Und ich glaube, diese Möglichkeit wird berufspolitisch auch weiterhin eine sehr gute sein. Denn die NotSan werden von den HiOrgs bestimmt nicht nach A7,8,9 oder vergleichbar bezahlt.
Mit kollegialen und nächtlichen Grüßen,
Stefan
Ein klasse Bericht und auch Gegendarstellung, wird die Berufsbezeichnung auch in Europa?
Man sollte auch eventuell sich überlegen den Feuerwehr-Führerschein bindend für die Kollegen zumachen die den Rettungswagen/NF fahren. Den wenn ich das hier im Umkreis sehe setzt das DRK und auch der ASB die Zivis/ Sozialdienstleisteneden wenn sie den Führerschein B/3 haben meist ohne ausreichender Schulung auf die Fahrzeuge was nicht zu verantworten ist.Dieses müsste abgeschafft werden weil leider dar durch zu viele Unfälle geschehen.
Klaus:
Naja solange das blau blinkende Geschoss weniger wie 3,5t hat darf den jeder mit B fahren, Zivis und Bufdis mit Klasse 3 existieren doch nicht, oder?
Der FW Führerschein unterscheidet sich doch nur durch die Prüfung von der normalen Einweisung auf Einsatzfahrzeuge.
Damals als ich zum Grundlehrgang fahren sollte bekam ich eine Einweisung musste eine Probefahrt machen und bekam das ausdrückliche Verbot je mit Einsatzmitteln zu fahren, selbst wenn die Welt untergehen sollte.
Das Verbot wurde nach erfolgreicher Grundausbildung, weiteren Fahrstunden und einer “Blaulichtunterweisung” aufgehoben.
@ Topic
Die Einführung des Notfallsanitäter kann man nur begrüßen, mögen alle Grauzonen beseitigt werden und RA in A das gleiche dürfen wie in B auch wenn Arzt C zur Einsatzstelle kommt.
Servus Kenner des Reisbärn, danke für dein Kommentar ,ich habe damals selbst mit erlebt wie der “Wachdienstleiter zum “Zivi2 heute Bundi” sagte hier nimm den RTW und fahr den Doc zum Einsatzort du darfst das Blaulicht anmachen gib Gas”, 30 Minuten später waren beide selbst Unfallopfer da der RTW mit den NA auf der Kreuzung zusammen trafen.Deswegen meine ich das die Kameraden/w eine Ausbildung machen sollten auf diese Fahrzeuge,ich hatte damals das Glück gehabt eine intensive Fahrausbildung von 6Monaten genießen zu dürfen.beim IRK in Genf/Schweiz 1977.
Bei einer qualifizierten Fahrerausbildung stehe ich voll hinter dir. In der Rückblende sehe ich die “am Anfang fährst du nicht” Anweisung meines LZF sinnvoll, war ich bei den ersten Einsätzen doch sehr aufgeregt, als alleinverantwortlicher Ölbindemittelaufkehrer. 😉
In wieweit der Feuerwehrführerschein (“C1 nur billiger?”) die Sicherheit verbessert, möchte ich hier nicht aufführen, kann als NRWler und Wehr keinen Fahrzeugen im Bereich 3,5t – 7,5t wenig dazu sagen.
Hallo Johann,
Danke für den Artikel und der Zusammenfassung des Gesetztes.
Was ich am neuen Gesetz gut finde:
1. Dreijährige Ausbildung bei einer Organisation/Anbieter
2. Keine automatische Überleitung von Rettungsassistenten
3. Heilkundliche Maßnahmen durch Weisung ÄLRD
Nun muss ich aber den Advocatus Diaboli spielen, da sich hier auch gleich meine Kritik anschließt. Besonders im urbanen Bereich sind sehr viele junge RettAss tätig. Wenn ich meine Heimat München nehme, sind hier eine ganze Reihe an Abiturenten tätig, die die Wartezeit auf einen Medizinstudienplatz mit einer Tätigkeit im Rettungsdienst überbrücken. Da die Ausbildung weniger eine Frage von Ausbildungsstellen, sondern vielmehr eine Frage des Geldes ist, gibt es hier im Moment genügend Personal. Sollte der Zugang nun über eine dreijährige Ausbildung laufen, könnte ich mir vorstellen, dass die Organisationen Probleme bekommen könnten, wenn ihnen die NFS nach drei oder fünf Jahren den Rücken kehren. Die längere Ausbildungszeit dürfte hier nicht abschreckend wirken. Das Klinikum Rechts der Isar bildet seit zwei Jahren ATAs (Anästhesietechnische Assistenten) aus. Auch hier sagen knapp die Hälfte, dass sie auf einen Studienplatz warten.
Zu den Überleitungsregeln. Man weiß zwar nicht, was der NFS lernen soll oder was geprüft wird, man weiß aber schon, wie viele Stunden der Rettungsassistent brauchen wird, um auf dieses Niveau zu kommen. 😉 Bezüglich der Kosten: Die Frage ist doch, ob das Angebot der Kostenübernahme für alle Rettungsassistenten gilt oder lediglich für jene, die den Rettungsdienst als Vollzeitjob machen. Der sogenannte Hauptamtliche geht auf Kurs und bekommt in dieser Zeit sein Gehalt weitergezahlt. Wie soll dies aber bei Teilzeit- und GfB-Kräften oder Ehrenamtlichen laufen? Diese können sich nicht einfach für mehrere Monate aus ihrem Hauptberuf verabschieden. Vielleicht sind diese auch schon gar nicht mehr vorgesehen, wer weiß.
Die Rechtsicherheit ist bei den invasiven Maßnahmen genauso unklar, wie schon bei den Rettungsassistenten, mit Ausnahme der heilkundlichen Maßnahmen die durch den ÄLRD delegiert werden. Hier ist das Problem, dass diese Maßnahmen aber durch den ÄLRD überwacht und verantwortet werden müssen. Etwas, was beispielweise der ÄLRD für München im November letzten Jahres als nicht durchführbar abgewiesen hat.
@Stefan Nun noch zu der Bezahlung. Die Berufsfeuerwehr als Alternative für einige wenige halte ich auch für eine gute Option. Sie wird aber nicht für die breite Masse in Frage kommen. Zudem gab es in der Vergangenheit ja schon eine ans Beamtentum angelehnte Bezahlung. Den BAT. Damit waren Gehälter und Besoldung vergleichbar, vor allem, da Familien- und Kinderzulagen dabei waren, wie sie die Beamten noch heute haben. Das war den Verantwortlichen aber zu teuer. Der in Bayern groß angekündigte Flächentarifvertrag ist auch erst mal wieder auf Eis gelegt worden.
Wie die Entwicklung laufen wird, kann keiner vorraussagen. Ich denke aber nicht, dass wir schon 2014 mit den ersten NFS rechnen müssen, da ja erst die Ausbildungs- und Prüfungsordnung erstellt werden muss. Auch der Inhalt der Ergänzungsprüfung dürfte noch auf sich warten lassen. Bis dann der NFS als alleiniger erster Mann in den Rettungsdienstgesetzen genannt wird, dürften noch Jahre vergehen. Ich bin gespannt.
@Kenner des Reisbärn:
Der Feuerwehrführerschein verbessert da gar nichts, er verschlechtert, und zwar extrem!
Dieser “Schein” ist nämlich nichts anderes als eine “Erweiterung” des normalen B-Scheins auf C1, mit der Bedingung, damit nur Einsatzfahrzeuge in dieser Tonnageklasse zu bewegen. Verpflichtend, um diesen Schein zu bekommen, ist nur eine Einweisungs- und eine Prüfungsfahrt (sowie ein Alter über 21 und den Besitz der Klasse B für >3 Jahre). Beides kann von einem erfahrenen Kameraden abgenommen werden, nix mit Fahrlehrer oder amtlicher Prüfer oder so. SoSi-Fahrten sind meist in der “Ausbildung” gar nicht enthalten.
Der von Klaus Günther angedachte “Feuerwehrführerschein”, also wahrscheinlich die Ausbildung von RD-Personal in einer Behördenfahrschule, die bei einer Berufsfeuerwehr angesiedelt ist und deshalb auch SoSi, Fahrsicherheitstraining und das volle Programm anbietet/ in die Ausbildung integriert, ist sicherlich sehr sinnvoll, hat aber rein gar nichts mit dem Feuerwehrführerschein, den es in Deutschland seit 2012 gibt zu tun.
mich stört,dass einige Menschen hier sagen,dass Notsan nicht vergleichbar mit Feuerwehrbeamten bezahlt werden.Das Wissen und können,die Aufgaben und das komplette Berufsbild des Feuerwehrbeamten ist leider nicht mit dem des NotSan vergleichbar.Das Aufgabenspektrum umfasst so unglaublich viel mehr,dass man schon fast sagen kann,dass der Rettungsdienst inkl. Fortbildung etc eher nebenbei mitgemacht wird.
von daher sollte man diese Berufsbilder nicht miteinander vergleichen!!!