Feuerwehr Trier braucht zu lange, kein Anspruch auf Schadensersatz

 Auch wenn die Feuerwehr länger braucht als in der Feuerwehrverordnung vorgeben, lassen sich daraus in der Regel keine Schadensersatzansprüche ableiten.

Wie der Volksfreund berichtet benötigt die Feuerwehr Trier (Rheinland-Pfalz) zu lange um an den Einsatzort zu kommen. Laut § 1 der Feuerwehrverordnung von Rheinland-Pfalz muss die Feuerwehr acht Minuten nach Alarmierung wirksame Hilfe einleiten. Derzeit sollen 27.000 Gebäude in Trier außerhalb dieser Frist liegen. Zwar ist in Trier-Ehrang bereits eine zweite Wache der Berufsfeuerwehr geplant, bis diese Feuerwache aber in Betrieb geht werden noch einige Jahre vergehen. Ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministerium stellt allerdings klar: “Auch wenn die sich in Einzelfällen die Eintreffzeiten der Feuerwehr geringfügig verzögert, kann daraus in der Regel kein Schadensersatz abgeleitet werden”.

Die Feuerwehr der 105.000 Einwohner Stadt Trier besteht aus einer Wache der Berufsfeuerwehr und elf Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. Laut Wikipedia wird im Einsatzfall wird der Löschzug der Berufsfeuerwehr zusammen mit der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr alarmiert. Zudem ist die Berufsfeuerwehr in Trier auch im Rettungsdienst tätig.

 

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