Feuerwehrmann verursacht auf Anfahrt Unfall mit Privat-KFZ

Die Feuerwehr Nördling (Bayern) wird zum Einsatz gerufen. Auf der Anfahrt zum Gerätehaus fährt ein Kamerad mit seinem Privatwagen über eine rote Ampel und verursacht dabei einen Unfall.

Mit Warnblinker und Dachaufsetzer soll der Nördlinger Feuerwehrmann bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren sein. Als ein Verkehrsteilnehmer ihn durchlassen will, fährt er an – übersieht aber leider einen von rechts kommenden Kleinwagen. Der Feuerwehrmann wird nach dem Unfall in ein Krankenhaus eingeliefert. Der andere Fahrer bleibt unverletzt.

An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden. Die Rechtslage ist eindeutig. Ohne Wegerechte (also Blinklicht und Einsatzhorn) dürfen Feuerwehrleute keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden oder behindern. Da Privatfahrzeuge selten mit einer Sondersignalanlage ausgestattet sind, wird dann vom Überqueren roter Ampeln dringend abgeraten – wie das Beispiel zeigt, mit gutem Grund.

Quelle: Augsburger Allgemeine

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