FEUERWEHRLEBEN

FwDV 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren) wurde überarbeitet

Der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat die überarbeitete Version der Feuerwehr Dienstvorschrift 2 genehmigt und empfiehlt den Bundesländern die Einführung.

Länder wie Baden-Württemberg oder Brandenburg haben nun FwDV 2 eingeführt. Folgende Punkte haben sich in der FwDV 2 geändert:

Hier gibt es die verschiedenen Vorschriften zum Download

Quelle: Erläuterungen zur FwDV 2 Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen

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