Der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat die überarbeitete Version der Feuerwehr Dienstvorschrift 2 genehmigt und empfiehlt den Bundesländern die Einführung.
Länder wie Baden-Württemberg oder Brandenburg haben nun FwDV 2 eingeführt. Folgende Punkte haben sich in der FwDV 2 geändert:
- Das Ausbildungskonzept der zivilschutzbezogene Ausbildung wurde besser in die die Feuerwehr-Dienstvorschrift integriert. Dadurch entfallen separate Ausbildungseinheiten für die zivilschutzbezogene Ausbildung. So war beispielsweise bei der Truppmannausbildung bisher unter dem Unterrichtspunkt “Rettung” eine eigene Unterrichtseinheit “Besondere Rettungsmaßnahmen des Zivilschutzes” aufgeführt. In der neuesten Ausgabe wird dieser Punkt nicht mehr explizit behandelt. Diese Ausbildungsinhalte waren bisher mit einem Stern (*) gekennzeichnet, werden aber auch zukünftig vom Bund anerkannt.
- Begrifflichkeiten wurden an aktuelle Vorgaben angepasst.
- Bessere aufeinander abgestimmte Ausbildung die auf Vorkenntnissen aus vorherigen Ausbildungen aufbaut.
- Neue Entwicklungen des Bundes, wie Beispielsweise die Task Force, wurden ins Ausbildungskonzept aufgenommen.
- Der Anteil der zivilschutzbezogenen Ausbildung im Lehrgang “ABC Einsatz” wurde von vier auf 35 Stunden erhöht. Die Gesamtstundenanzahl von 70 Stunden ist aber gleich geblieben.
Hier gibt es die verschiedenen Vorschriften zum Download
- FwDV 2 (Stand 01/2012)
- FwDV 2 (Stand 03/2003)
- Ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung (Ausbildungskonzept)
Quelle: Erläuterungen zur FwDV 2 Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen