Geldauflage von Sebastian Edathy geht an die Niedersächsische Jugendfeuerwehr
In dem Strafverfahren gegen Sebastian Edathy wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften geht die Geldauflage an die Niedersächsische Jugendfeuerwehr.
Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Verden (Niedersachsen) hat mit Beschluss vom 10. März 2015 die von dem Angeklagten Sebastian Edathy nach vorläufiger Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153 a StPO zu entrichtende Geldauflage in Höhe von € 5.000 dem Landesverband der Jugend- und Kinderfeuerwehren in Niedersachsen- zugewiesen.
Bei der Entscheidung über die Zuteilung dieser Geldauflage hat die Kammer berücksichtigt, dass die Niedersächsische Jugendfeuerwehr sich bereits mehrfach um Zuteilung von Geldauflagen bemüht hat und nach Auffassung des Gerichts sinnvolle und förderungswürdige Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durchführt.
Kinderschutzbund Niedersachsen hat Geld abgelehnt
Zuvor hatte der Kinderschutzbund Niedersachsen das Geld abgelehnt. Am 3. März 2015 hatte der Landesverband Niedersachsen das Landgericht Verden gebeten, einen anderen Empfänger für die Geldauflage im Fall Edathy zu bestimmen, mit der Begründung: „Auch aufgrund persönlich und öffentlich an uns herangetragener Resonanz hat der Vorstand des Niedersächsischen Kinderschutzbundes nach reiflicher Überlegung entschieden, diesen moralischen Widerspruch für sich nicht lösen zu können.“
Mit dem zugewiesenen Geld von Edathy möchte die Jugendfeuerwehr in Niedersachsen das Präventionskonzept insbesondere im Bereich Kindeswohlgefährdung ausbauen und so weiterhin als Jugendverband den Schutzauftrag gegen einen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen konsequent erfüllen.
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