Freiwillige Feuerwehren fordern häufig, bei den Einstellungen der Gemeinde, Bewerber die aktiven Dienst in der örtlichen Feuerwehr leisten zu bevorzugen.
Damit möchte man Einsatzkräfte gewinnen, die auch unter Tags vom (öffentlichen) Arbeitgeber für Einsätze freigestellt werden.
In einem Interview mit der Freien Presse sieht das Ludwig Gramlich allerdings sehr kritisch. Prof. Dr. Ludwig Gramlich ist an der Technischen Universität Chemnitz und dort im Bereich Öffentliches Recht & Öffentliches Wirtschaftsrecht tätig.
Nach seiner Einschätzung ist es nicht erlaubt die Einstellung eines Mitarbeiters mit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Feuerwehr zu verknüpfen. Denn es handelt sich bei der Freiwilligen Feuerwehr, wie der Name schon sagt, um einen freiwilligen Dienst.
Gefahr sieht Gramlich bei einem solchen Konstrukt vor allem in der Konkurrentenklage. Die kann der unterlegene Bewerber einreichen wenn er sich gegen die Einstellungsentscheidung wehren möchte und diese in seinen Augen ungerechtfertigt war.