Das neue Merkblatt der Thüringer Arbeitsschutzbeauftragten klärt auf, wann und wo Gefahren durch eine gefährliche Infektion drohen.
Hepatitis, Tetanus oder HIV – das will keiner haben. Deswegen ist es wichtig, die Augen nach Infektionsquellen offen zu halten. Besonders in der Feuerwehr, denn häufig ist die Lage unklar. Keiner will am nächsten Tag hören: “Übrigens der Patient von gestern war ansteckend”. Leider schon (zu) häufig vorgekommen. Gruppenführer oder Feuerwehrsanitäter sollten versuchen solche Krankheiten zu erfragen und das gegebenenfalls auch an die Gruppe weiterleiten.
Das Merkblatt beschreibt drei verschiedene Infektionen und die Art der Übertragung:
Hepatitis B: Ist eine schwere und langwierige Krankheit, die sich chronisch entwickeln kann. Hepatitis B wird über Köperausscheidungen und -flüßigkeiten übertragen. Es reichen bereits winzigste Mengen. Gerade im Einsatzstress besteht hier akute Infektionsgefahr, da es schnell passieren kann, dass man sich unbemerkt kleinere Verletzungen zu zieht.
Tetanus: Die Gefahr einer Tetanusinfektion besteht bei so ziemlich jeder Verletzung. Die auslösenden Sporen werden häufig mit Fremdkörpern in den Organismus gebracht. Dafür reichen schon Bagatellverletzungen
Bei möglichen Infektionen unbedingt einen Arzt aufsuchen! Gegen alle drei Krankheiten sollte man sich impfen lassen. Bei Berufsfeuerwehrleuten und im Rettungsdienst ist das im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung üblich. Freiwillige Feuerwehrleute sollten sich privat um eine Impfung kümmern, denn die kann auch in Urlaub und Alltag wichtig sein. Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Impfungen.
Quelle: Merkblatt Infektionsgefahren