Nach Feuerwehrunfall auf Kosten sitzen geblieben
Vor etwa einem Jahr war der Löschzugführer der Feuerwehr Moers-Repelen, Guido Krothofer in der Atemschutzübungsanlage und verletzte sich dabei am linken Knie. Er ist selbständig als Dachdecker tätig und musste aufgrund der Verletzung eine Vertretung für sich einstellen. Rund 9.000€ kostete ihn das.
Doch dann die böse Überraschung. Die Unfallversicherung für Dienstunfälle bei der Feuerwehr weigerte sich für die Kosten aufzukommen. Der Grund dafür soll eine Vorschädigung am Knie sein, die ein Düsseldorfer Gutachter festgestellt hat. Nach Guido Krothofer hatte er allerdings noch nie etwas am linken Knie.
Der Löschzugführer hat nun seine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet und möchte das vor Gericht verhandeln, nicht nur für sich, sonder auch für seine Kameraden. Viele von ihnen sind verunsichert und wollen nicht mehr ausrücken, wenn die Frage nach dem Versicherungsschutz nicht geklärt ist.
Quelle: Westfalenpost und Ergänzung Westfalenpost
Hallo,
in unserer Ortswehr gibt es ebenfalls Probleme mit der Kasse:
http://www.derwesten.de/staedte/bottrop/feuerwehrmann-im-einsatz-verletzt-kasse-stellt-sich-quer-id7266933.html
Unsere Stadt will zum 01.01.13 eine Zusatzversicherung einführen!
http://www.derwesten.de/staedte/bottrop/stadt-bottrop-will-freiwillige-feuerwehrleute-zusaetzlich-absichern-id7273980.html
Da hatte ich ein ähnliches Problem mit der UKH.
Habe mir das Knie im Einsatz verdreht, daraufhin folgte eine OP, die von der Unfallkasse nicht übernommen wurde, weil ebenfalls schon Vorschädigungen festgestellt wurden.
Aber auch ich hatte vorher noch nie Schmerzen im Knie und für mich war der Unfall ausschlaggebend für die OP 🙁
Ich finde das langsam lächerlich. Auf meinen Lehrgängen (Modul 1/2) wurde immer davon geredet, dass wir bei der Feuerwehr super versichert sind. Als ehrenamtlicher auf den Kosten sitzen bleiben ist nicht korrekt, dass muss meiner Meinung nach bezahlt werden.
Leider kein Einzelfall. Ich hatte am 01.10.2010 einen Unfall beim Feuerwehrdienstsport.
Der Durchgangsarzt in der Notaufnahme stellte einen Vorschaden im rechten Knie fest.
Die Fuk übernimmt weder die Kosten der Op, noch sonstige Folgekosten. Bisher hatte ich als ehemaliger Fliesenleger und Atemschutzgeräteträger zu keiner Zeit eine Behandlung oder Probleme mit dem Knie. Ein Zusammenhangsgutachten, welches von der Fuk gefordert wurde bei dem kein Vorschaden festgestellt werden konnte, wird schlichtweg nicht anerkannt. Statt dessen soll ich doch bitte zum nächsten Gutachter der von der Fuk bezahlt wird gehen, und ein neues Gutachten erstellen lassen.Traurig, dass ich mein Recht bei der Ausübung eines Ehrenamtes Einklagen muss.
Alles Gute für alle anderen Kameradinnen und Kameraden.
Dazu empfehle ich diesen Post im Feuerwehr-Forum:
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=710884
Hier noch eine Info: http://www.ukrlp.de/download/bilder/praevention/feuerwehr/FFW-Broschuere_2011_Netz.pdf