Ein Berliner Feuerwehrmann hatte den Stein ins Rollen gebracht. Dieser klagte gegen seinen Dienstherren. Er forderte einen Ausgleich für die durchschnittliche Mehrarbeit von neun Stunden pro Woche. Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 2 C 70.11) vom 26. Juli 2012 geht hervor, dass der Dienstherr dieser Forderung nachzukommen hat.
Die Beamten der Berufsfeuerwehr München fordern nun ebenfalls einen solchen Ausgleich. Stellvertretend für die zirka 1700 Mitarbeiter haben sich nun die beiden Vorsitzenden der DFeuG Bayern in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister von München gewendet. Sie fordern eine Stellungnahme zu dem Ausgleich für Mehrarbeit in der bayrischen Landeshauptstadt.
Am 14. Mai 2012 wurde die „Landesgruppe Bayern“ der DFeuG gegründet. Sie setzt sich für die Interessen aller hauptamtlichen Mitarbeiter von Feuerwehren ein. Sie wird größtenteils von aktiven Feuerwehrmännern betrieben.
Der offene Brief kann hier nachgelesen werden.
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