Reicht das Blaulicht ohne Martinshorn währen der Einsatzfahrt?
Immer wird sorgt die Frage, ob Blaulicht und Martinshorn bei der Einsatzfahrt Pflicht sind, für heftige Diskussionen innerhalb der Blaulicht-Community.
Sonderrechte, Wegerechte, Blaulicht und Einsatzhorn. Immer wieder wird das durcheinander gebracht und führt zu seltsamen Aussagen. In diesem Video schauen wir uns an, was es mit den Sonderrechten laut Paragraph 35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf sich hat und welche Rechte wir dadurch als Blaulichtorganisation haben. Dann schauen wir uns den § 38 StVO an, der blaues Blinklicht in Verbindung mit und ohne Einsatzhorn regelt. Zum Schluss werfen wir noch ein Blick in die Gerichte um zu sehen, wie bei Unfällen währen Alarmfahrten entschieden wird.
Kapitelübersicht
00:00 Einleitung
01:45 1. Sonderrechte § 35 StVO
05:36 2. Blaues Blinklicht $ 38 StVO
08:35 3. Gerichtsurteile bei Einsatzfahrten
10:14 4. Richtiges abwägen
Links
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Gerichtsurteil 1: Feuerwehrfahrzeug streift Pkw
Gerichtsurteil 2: Einfahrt in Kreuzung nur mit Blaulicht
Gerichtsurteil 3: Polizeifahrzeug kollidiert mit Pkw
Wie ist Deine Meinung zu Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn. Schaltest Du das Einsatzhorn immer ein oder wägst Du ob? Schreib Dein Feedback zum Thema Sonderrechte einfach in die Kommentare.
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