Unruhestifter ziehen durch Straße und sorgen für Feuerwehreinsatz

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Eine böse Überraschung wartete am Sonntagmorgen auf eine 61-jährige Autobesitzerin aus Elsdorf-Angelsdorf  (Nordrhein-Westfalen). Ihr PKW wurde auf die Seite gekippt.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag (21./22. Februar) hatten bislang unbekannte Personen nichts Besseres zu tun, als auf der Fröbelstraße den PKW Daihatsu Cuore einer Anwohnerin auf die Seite zu kippen.

Die Tat muss zwischen 22:00 Uhr und 08:00 Uhr geschehen sein. Um das Fahrzeug wieder aufzurichten wurde die Freiwillige Feuerwehr Elsdorf um 8:30 Uhr alarmiert. Die Feuerwehrkräfte rückten mit HLF 20 und RW 1 und brachten den Pkw wieder auf seine Räder. Der Sachschaden wird auf 1.000 Euro geschätzt.

Circa 500 Meter entfernt von diesem Tatort wurde auf der Frankenstraße der Inhalt eines Blumenkübels auf einem PKW der Marke Mercedes ausgeschüttet. Es wird vermutet, dass es sich um die gleichen Täter handelte.

Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung ein und erhofft sich nun Hinweise aus der Bevölkerung, die möglicherweise zur Ermittlung der Täter führen.

4 Kommentare zu Unruhestifter ziehen durch Straße und sorgen für Feuerwehreinsatz

  1. Ich möchte kurz die Frage stellen, warum denn für das Aufrichten des PKW hier die Feuerwehr ran musste? Ich denke, es gibt doch mit Sicherheit ein ortsansässiges Abschleppunternehmen mit der entsprechenden Ausstattung, um diese Arbeit durchzuführen. Aufgaben wie diese sind aus meiner Sicht doch nicht die Kernaufgaben der Feuerwehr.

    Kurzer Auszug aus dem § 6 HBKG: (1) Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).

    Sicherlich ist der Dame ein Schaden entstanden, aber sehe ich das vielleicht irgendwie falsch, wenn ich sage, dass die Karre bereits in der Nacht auf die Seite gedreht wurde und niemand verletzt oder anderweitig zu Schaden kam? HIer stellt sich mir die Frage nach “Drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen (siehe Auszug oben).
    Aus meiner persönlichen Sicht heraus kann ich zumindest aus dem Bericht nicht entnehmen, dass hier eine entsprechende Gefahr abzuleiten war.

    Somit ist aus meiner Sicht ein Einsatz der Feuerwehr nicht unbedingt notwendig. Auch, wenn hier möglicherweise Betriebsmittel aus dem Fahrzeug auslaufen sollten ist jedes Bergungsunternehmen in der Lage, ein wenig Ölbindemittel auf die Flüssigkeiten (die im Übrigen auch bereits die ganze Nacht hätten auslaufen können, ohne dass es jemand bemerkte) zu streuen.

    Weiterhin stellt sich mir außerdem die Frage, ob denn die Feuerwehr hier wirklich entsprechend gut ausgestattet ist. Aus meiner Sicht sind wir hier eher “fürs Grobe” ausgestattet. Ich sehe das so, dass die Feuierwehr kommt, die aktue Gefahr beseitigt (oder verringert/eindämmt) und dann spezialisierte Unternehmen aales Weitere übernehmen.

    Wie seht ihr das denn?

    Viele Grüße aus Hessen.

    Carsten

    • feuerwehrleben.de // 23. Februar 2015 um 16:52 // Antworten

      Hallo Carsten,

      ich könnte mir vorstellen dass die Feuerwehr hier im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei tätig war (Spurensicherung, Schadensfeststellung).

      Schöne Grüße

      Florian

  2. Hallo Florian,

    Eine interessante Hypothese. Aber da sind wir immernoch nicht bei den originären Aufgaben der Feuerwehr (siehe oben; Spurensicherung???).

    Mir erschließt sich die Amtshilfe hier genauso wenig, wie die Einsatzindikation.

    Ich lasse mich auch gern eines Besseren belehren. Vielleicht kann man bei der beteiligten Feuerwehr mehr informationen beschaffen.

    • feuerwehrleben.de // 23. Februar 2015 um 22:25 // Antworten

      Hallo Carsten,

      bei der Amtshilfe kannst Du ja gar nicht in den originären Aufgaben der Feuerwehr sein, sonst wäre es ja keine Amtshilfe :-). Wenn die Feuerwehr zum Ausleuchten eines Tatorts von der Polizei angefordert wird, hat das ja auch nichts mit Feuerwehraufgaben zu tun. Aber Achtung, das ist die bayerische Sicht, kann natürlich in NRW aufgrund von Landesgesetzen anders sein.

      Schöne Grüße

      Florian

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