Piratenpartei fordert Stadtverwaltung Gladbeck zur Änderung einer Ausschreibung auf
Laut den Piraten ist in der Ausschreibung vermerkt, dass aus wirtschaftlichen Gründen ein Vorführfahrzeug angeschafft werden soll, auch der Anbieter wurde schon festgelegt. Es soll sich um ein Fahrzeug der Firma Giamaex-Schmitz mit Scania Fahrgestell handeln. Nach Rücksprache mit dem deutschen Feuerwehrverband ist die Ausschreiben so nicht korrekt.
Die Piraten kritisieren, dass mit dieser Ausschreibung nicht im Sinne der Bürger der Stadt gehandelt werde und der europaweite Wettbewerb so eingeschränkt werde. Nun fordern sie von der Stadtverwaltung unter anderem die Einstellung der Ausschreibung und eine Neufassung, Verwendung der Vordrucke des DFV, Einbeziehung von Neufahrzeugen sowie anderer Fahrgestellhersteller, sowie die Aufteilung der Ausschreibung in mindestens 2 Lose.
Wie der Lokalkompass berichtet, würdigen die Piraten allerdings die Arbeit der Feuerwehr und kennen die Notwendigkeit neuer Fahrzeuge. Allerdings wollen sie die fachliche und wirtschaftliche Korrektheit der Ausschreibung.
Stellt sich nur die Frage, ob vielleicht die Feuerwehr selbst genau dieses Vorführfahrzeug wollte und deshalb die Ausschreibung so exakt gehalten wurde. Die Wartezeit bei Vorführfahrzeugen ist sicher wesentlich kürzer als bei Neuanschaffungen. Wahrscheinlich haben die Piraten den Kameraden damit keinen Gefallen getan.
Bei uns wird die Ausschreibung in sehr enger und reger Abstimmung mit der Feuerwehrführung erstellt, um eben genau das Fahrzeug das man will zu bekommen.
Der übliche Beschaffungsprozess zieht sich erfahrungsgemäss über 2-3 Jahre hin. Zu einer Beschaffung gehört auch eine sorgfältige Evaluation der Bedürfnisse, die Betrachtung der Vorgaben der Übergeordneten Stellen, das Budgetverfahren der Kostenträger etc. Das macht auch Sinn, geht es einerseits um viel Geld und um die Befriedigung der Bedürfnisse über eine sehr lange Zeit.
Die Ausschreibeprozesse haben sich in dieser Zeit nicht grundlegend geändet. Es wurde allem Anschein nach nicht korrekt gearbeitet und diese Umgehung des vorgeschrieben und sinnvollen Prozesses wurde nun entdeckt. Entschuldigungsversuche finde ich da höchst unnötig.
@Martin deine Aussage “Fahrzeug das man will” kann man missverstehen
Ich kenne mich mit Ausschreibungsrecht nicht aus, allerdings halte ich eine Beschränkung auf bestimmte Fahrzeuge “Typ XY von Hersteller XY” kontaproduktiv, vermutlich sogar illegal.
Ziel der Ausschreibung ist es doch “LF20 nach Norm XY” zu erhalten Zusatzmerkmal “Sat-TV empfang”, ob man in der Ausschreibung Alleinstellungsmerkmale fordern kann?